die „Liste gefährlicher Tiere" nach Art. Art. 37 LStVG, Halten gefährlicher Tiere - Gesetze des Bundes und der ... 37 Abs. Rasseliste - Wikipedia liste gefährlicher tiere nach art 37 lstvg Anordnung der aufschiebenden Wirkung der noch zu erhebenden Klage, Haltungsverbot und Abgabeverfügung für in einem Zirkus gehaltene fünf Tiger, Halten gefährlicher Tiere ohne die erforderliche Erlaubnis nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz LStVG Artikel 37 Halten gefährlicher Tiere Nummer 37 erhält folgende Fassung: 37.1 Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Die Haltung dieser Tiere wird in Bayern im Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes geregelt. Art. 37 LStVG, Halten gefährlicher Tiere - Wissensmanagement kommunal Nach einer entsprechenden Aufforderung beantragte sie im Oktober 2007 für die Hündin eine Halteerlaubnis nach Art. Ein Auszug aus der KHV gibt Einblick in die Möglichkeiten zur Haltung eines Kategorie 1-Hundes: 1. Keinesfalls sollte man davon ausgehen, dass es ausreicht wenn z.B. Säugetiere (Mammalia): • männliche Riesenkängurus (Macropus spp.) 37 Abs. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. Schlangen, Großkatzen, Reptilien, Spinnen oder andere) fallen ggf. 1 LStVG 1. Halten gefährlicher Tiere. ), ─ echte Hirsche (Cervus spp. PDF Geplantes Gefahrtiergesetz in Nordrhein-Westfalen 11. Grundsätzlich ist die Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten verboten. Sachsen: Keine gesetzliche Regelung, teilweise keine Verbote, teilweise keine Meldepflicht. ZfIR 2014, A 5 2 kampfhunde sind hunde, bei denen auf grund rassespezifischer merkmale, zucht oder ausbildung von einer gesteigerten aggressivität und gefährlichkeit gegenüber menschen … Saarland: Polizeiverordnung über das Halten von gefährlicher wilder Tiere durch Privatpersonen vom 6.7.1988. Verbot für die Haltung von Exoten | Tiere - Reptilien | spin.de 37 LStVG zum Halten gefährlicher Tiere und unterliegt strengen behördlichen Kontrol-len. den ist) weniger prominent im Fokus steht, wie im ursprünglichen Entwurf. Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Regelung über Haltung, Züchtung und Ausbildung von sogenannten ''Kampfhunden'' aufgrund der Regelungen der Art. PDF Schriftliche Anfrage - Bayerischer Landtag Betreff: Art. Für gefährliche Tiere im Sinne des Art. Art. Zu dieser Gruppe gehören Krokodile, Alligatoren, Kaimane, Großechsen oder Gifttiere, wie Giftschlangen, Skorpione, Krustenechsen oder Spinnen.